Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5522
BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89 (https://dejure.org/1989,5522)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89 (https://dejure.org/1989,5522)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1989 - 1 BvR 1349/89 (https://dejure.org/1989,5522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Kostenrechtlich unterschiedliche Behandlung von sich in eigener Sache vertretenden Rechtsanwälten und Naturalparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten gegenüber anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 70, 230 >240<; 74, 129 >149< m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 59, 52 >59<; 74, 129 >149<).

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten gegenüber anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 70, 230 >240<; 74, 129 >149< m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 59, 52 >59<; 74, 129 >149<).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten gegenüber anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 70, 230 >240<; 74, 129 >149< m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 275/74

    Umfang der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahrn - Gebühren des

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89
    Für den Rechtsanwalt ist der Erstattungsanspruch ein Ausgleich für die von ihm kraft seiner allgemeinen berufsrechtlichen Befugnis zur Rechtsbesorgung bewirkte, prinzipiell nur gegen Entgelt zu erbringende geldwerte Leistung; er ist das notwendige Korrelat für die in eigener Sache als Berufsarbeit entfaltete Tätigkeit (vgl. BVerfGE 50, 254 >255 f.< m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1989 - 1 BvR 1349/89
    Dies gilt nicht nur, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer solchen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >374<; 59, 52 >59<; 74, 129 >149<).
  • BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 603/04

    Keine Abrechnung des Zeitaufwands einer Naturalpartei im Verwaltungsprozess nach

    Es kann offen bleiben, ob die unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung hinreichend dadurch gerechtfertigt ist, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts in eigener Sache als Berufsarbeit qualifiziert wird und ihm die Rechtsanwaltsgebühr deswegen nicht (nur) als Ersatz für seinen Zeitaufwand zusteht, sondern weil er so behandelt wird, als habe er sich eines Rechtsanwalts bedient (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. November 1989 - 1 BvR 1349/89 -, in JURIS veröffentlicht; unter Hinweis auf BVerfGE 50, 254 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht